Blitzschutzanlagen in explosions und feuergefährdeten bereichen sowie Objekte, in denen Explosivstoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.
Blitzschutzanlagen von Bauten für größere Menschenansammlungen(zB. Theater, Lichtspieltheater, Kirchen, Flughäfen,Sportanstalten, Hochhäuser,Schulen, Seilbahnanlagen), Blitzschutzanlagen für Anlagen von Industrie und Gewerbe, Blitzschutzanlagen von Kulturgütern und Bauwerken mit elektronischer Ausstattung(zB. Schlösser, Burgen, Museen, Archive, Bibliotheken, Fernmeldebetriebsgebäude, Richtfunkgebäude und -türme)
Blitzschutzanlagen von freistehenden Schornsteinen, Aussichtstürmen, landwirtschaftlichen Gebäuden, Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten (z.B. Reihenhäuser).
Blitzschutzanlagen von Wohngebäuden bis zu drei Wohneinheiten.