Überprüfungen

Überprüfungen




Prüfungen  der Blitzschutz und Erdungsanlage sollten  durchgeführt werden um einen
dauerhaften Schutz der baulichen Anlage,
der darin befindlichen Personen, dem Inventar
sowie der elektrischen und elektronischen Systeme zu gewähren.


Prüfungsintervalle

  • einmal pro Jahr

    Blitzschutzanlagen in explosions und feuergefährdeten bereichen sowie Objekte, in denen Explosivstoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden.

  • mindestens alle 3 Jahre

    Blitzschutzanlagen von Bauten für größere Menschenansammlungen(zB. Theater, Lichtspieltheater, Kirchen, Flughäfen,Sportanstalten, Hochhäuser,Schulen, Seilbahnanlagen), Blitzschutzanlagen für Anlagen von Industrie und Gewerbe, Blitzschutzanlagen von Kulturgütern und Bauwerken mit elektronischer Ausstattung(zB. Schlösser, Burgen, Museen, Archive, Bibliotheken, Fernmeldebetriebsgebäude, Richtfunkgebäude und -türme)

  • mindestens alle 5 Jahre

    Blitzschutzanlagen von freistehenden Schornsteinen, Aussichtstürmen, landwirtschaftlichen Gebäuden, Wohngebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten (z.B. Reihenhäuser).

  • mindestens alle 10 Jahre

    Blitzschutzanlagen von Wohngebäuden bis zu drei Wohneinheiten.

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